In den letzten noch strittigen Punkten bezüglich der Zeitzuschläge und Führungskräftezulagen konnten der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS:Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen) auf Arbeitgeberseite und Verdi sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion auf Arbeitnehmerseite eine Einigung erzielen.
Nach mehrstufigen Verhandlungen seit Beginn dieses Jahres – die von umfangreichen Warnstreiks begleitet wurden – steht ein neuer Tarifabschluss für die bundesweit rund 25.000 Beschäftigten fest. Dieser gilt nicht nur für die Mitarbeitenden der Luftsicherheit, sondern auch für alle Kräfte der Fluggast-, Personal- und Warenkontrollen sowie weiterer Serviceleistungen.
In vielen Verhandlungspunkten kamen der BDLS:Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen und die mitbestimmenden Gewerkschaften bereits am 28. April 2023 überein, bevor am 9. Mai nachverhandelt und ein Kompromiss gefunden wurde.
Der Abschluss im Einzelnen
- Nachtzuschlag wird an Sonn- und Feiertagen parallel und zusätzlich zum
Sonn- und Feiertagszuschlag gewährt – ab 1. Juni 2023 - Erhöhung des Feiertagszuschlags von 100 Prozent auf 125 Prozent – ab 17. Mai 2023
- Pfingst- und Ostersonntag werden wie Feiertage behandelt – ab 17. Mai 2023
- Erhöhung des Sonntagszuschlags von 40 Prozent auf 50 Prozent – ab 1. Juni 2023
- Erhöhung des Nachtzuschlags von 15 Prozent auf 20 Prozent von 22 bis 6 Uhr – ab 1. Juli 2023
- Erweiterung des Zeitfensters für die Nachtarbeit von 21 bis 6 Uhr – ab 1. Januar 2024
- Erhöhung des Nachtzuschlags von 20 Prozent auf 25 Prozent und Erweiterung des Zeitfensters von 20 bis 6 Uhr – ab 1. Januar 2025
Einführung von Führungskräftezulagen ab 1. Juli 2023
- Zert. Aufsichtspersonal (Ebene 1): 1,75 EUR
- Führungskräfte der Ebene 1 (Ebene 2): 2,50 EUR
- Führungskräfte der Ebene 2: 3,50 EUR
- Zertifizierte Ausbilder: 2,50 EUR
- Besitzstandesregelung für bestehende günstigere Vereinbarungen
Tarifabschluss stellt Branche vor Herausforderungen
„Wir sind stolz auf die Vielfalt an Tätigkeiten in der Luftsicherheit und auf unsere über 4.500 Beschäftigten, die mit für einen sicheren Reiseverkehr an den von uns betreuten Flughäfen sorgen. Bei uns wird Arbeitszufriedenheit großgeschrieben, dazu zählt auch eine angemessene Vergütung.“
– Tobias Soppart, Geschäftsführer / Segment Manager Securitas Aviation Deutschland
Die Tarifparteien haben hart verhandelt. Die Arbeitgeberseite trägt mit dem neuen Tarifvertrag der anhaltend hohen Inflation Rechnung. Zudem soll die Arbeit an Flughäfen auch in Zukunft für viele Menschen attraktiv bleiben. Dazu zählt auch eine angemessene Bezahlung, um Luftsicherheitsfachkräfte zu halten und neue Kräfte gewinnen zu können.
Anderseits wird seit 1. April 2023 mit 20,60 Euro bereits ein deutlich höherer Stundenlohn bezahlt als in anderen Branchen üblich. Richtig ist auch, dass in der Luftsicherheit vielfach Quereinsteiger:innen beschäftigt sind, die für ihre Tätigkeit lediglich eine mehrwöchige Weiterbildung absolvieren müssen. Unabhängige Wirtschaftsexperten haben im Laufe der Verhandlungen vor exorbitanten Forderungen der Gewerkschaften gewarnt. Die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben, sonst sei am Ende niemandem geholfen, lautete der Tenor.
Zwischen „angemessen“ und „übertrieben hoch“ wurde nun ein für alle annehmbarer Kompromiss gefunden. Doch schon zum Ende des Jahres stehen erneut Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag an.
Fakten im Überblick |
Seit Januar 2021 ist die Bezahlung von Luftsicherheitsassistenten bundeseinheitlich zwischen den Tarifparteien geregelt. Demnach stieg der bundeseinheitliche Tariflohn 2023 auf 20,60 Euro pro Stunde. Dies entspricht einem Anstieg um bis zu 138 Prozent gegenüber 2011. Der monatliche Lohn einer Luftsicherheitsassistentin oder eines Luftsicherheitsassistenten lag seit 1. April dieses Jahres bei einem Vollzeitvertrag von 160 Stunden pro Monat (40-Stunden-Woche) bei rund 3.300 Euro brutto. Über den Grundlohn hinaus erhalten die Luftsicherheitsassistenten tarifliche Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die steuerfrei sind. |
Herausforderungen im Luftsicherheitsbereich müssen tiefgreifender angegangen werden
„Die Frage der Entlohnung ist nur ein Baustein bei der Bewältigung der Herausforderungen im Luftsicherheitsbereich. Wir müssen Qualifikation, Servicequalität und Innovation stärker in den Vordergrund der Debatte rücken. Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt.“
– Jens Müller, Geschäftsführer und Chief Public Affairs von Securitas Deutschland
Die Entlohnung des Sicherheitspersonals an den Flughäfen wird über die Luftsicherheitsgebühren finanziert. Diese legen Flughäfen beziehungsweise Airlines auf die Passagier:innen um. Die Folge von weiteren Steigerungen des Lohnniveaus werden insofern steigende Ticketpreise sein. Auch vor diesem Hintergrund plant der Bund derzeit eine Anpassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung.
Um hohe Kostensteigerungen für die Fluggäste und zugleich Abstriche bei der Sicherheit an den Flughäfen zu vermeiden, ist der gemeinsame Einsatz von Bund und Ländern sowie Flughafenbetreibern, Bundespolizei und Sicherheitsdienstleistern gefragt. Es braucht jetzt eine zielgerichtete Debatte zur Steigerung der Effizienz und bundesweiten Angleichung der Rahmenbedingungen im Luftsicherheitsbereich.
Die wichtigsten Handlungsfelder aus Sicht von Securitas sind:
- Ausschreibungsbedingungen im Luftsicherheitsbereich müssen den Einsatz von qualifiziertem Personal sicherstellen.
- Bündelung der Verantwortung im Luftsicherheitsbereich bei einer aufsichtführenden Bundesbehörde.
- Bundesweite Kompetenzübertragung von der Bundespolizei auf die Flughafenbetreiber nach dem Frankfurter Modell.
- Technologieoffenheit auf Behörden- und Flughafenseite, um mittels moderner Kontrolltechnik den Personalbedarf an den Kontrollstellen zu verringern.
Mehr Informationen zu den Kompetenzen von Securitas im Luftsicherheitsbereich finden Sie auf: securitas.de/aviation