Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)
Als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) schützt du Objekte, Anlagen und Werte und gewährleistet die Sicherheit von Personen. Ob im Streifendienst, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz, beim Werksschutz oder bei Verkehrsdiensten ergreifst du die richtigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
GSSK (Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft)
Durch die Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:
- Abwenden von Schäden und Gefahren
- Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
- Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
- Kundenorientiertes Handeln und Kommunikation sowie Deeskalation
- Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften
- Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutzund Sicherheitskraft
Zulassungsvoraussetzungen:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder:
- Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- Ein Mindestalter von 24 Jahren
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
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Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK): Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Die Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)“ ist eine Fortbildungsprüfung, die neben den Ausbildungsberufen Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahre) eine Fortbildungsprüfung für beruflich erfahrene Seiteneinsteiger steht. Sie stellt die Nachfolgeprüfung zur IHK geprüften Werkschutzfachkraft dar, aus der die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) entstanden sind.
Zur Prüfungszulassung besteht keine Pflicht, einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Aufgrund des Stoffumfanges wird jedoch ein Stundenempfehlung von 210 Unterrichtsstunden ausgesprochen. Kurse können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder als Hybride Schulungen angestrebt werden.
Eine „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ wird tarifvertraglich entlohnt. Sicherheitsmitarbeiter mit dem Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung profitieren von höheren Löhnen und werden als Fachkraft in anspruchsvolleren Bereichen oder als Führungspersönlichkeiten mit Verantwortung eingesetzt. Außerdem legt die GSSK-Prüfung den Grundstein für eine erfolgreiche Personalentwicklung in Richtung Meister, Bachelor, oder Master. Der Prüfungsnachweis stellt den Grundstein für jede Position in einem Unternehmen dar. Die erfolgreich nachgewiesene GSSK-Prüfung stellt den ersten Schritt zum großartigen Erfolg der persönlichen Entwicklung dar.
Die Zulassung zur Prüfung bei einer anbietenden Industrie- und Handelskammer erfordert eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darüber hinaus muss der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis im Bewachungsgewerbe erbracht werden. Optional ist eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen nachzuweisen. Ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) sind zusätzlich vorgeschrieben.
Nachweise aus anderen Ländern sind durch öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer in die deutsche Amtssprache zu übersetzen und zu beglaubigen. Alle nötigen Nachweise sind zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzung bei der jeweiligen Prüfungs-Kammer einzureichen. Eine Prüfungszulassungskommission prüft die Zulassung, genehmigt oder versagt diese.
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Die Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ enthält folgende Themen:
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und handeln
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik.
Die Prüfung gliedert sich in drei Teile. Im schriftlichen Prüfungsteil werden zwei Situationsaufgaben bearbeitet. Dabei dreht es sich um den Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“ sowie um die Gefahrenabwehr mit Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Die mündliche Prüfung ist als situationsbezogenes Fachgespräch konzipiert. Dabei liegt der Fokus auf dem Handlungsbereich sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.
Weiterführende Regelungen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
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Die Prüfungskosten variieren je nach anbietender Kammer. Eine Vorbereitungsschulung ist für die Prüfung nicht notwendig, wird aber dringend empfohlen. Auch hier schwanken die Kosten sehr stark nach Ausbildungsdauer, -intensität und -qualität.
Für die Vorbereitung auf eine GSSK-Prüfung sollten Ausbildungsstellen mit einer nachweislich hohen Erfolgsquote bei den IHK-Prüfungen favorisiert werden. Die Securitas Holding GmbH Akademie /Sicherheitsfachschule arbeitet hier mit erfahrenen Ausbildungsstätten und Trainern zusammen.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:
- Eigenleistung
- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einen alternativen Träger
- Gegebenenfalls der aktive oder zukünftige Arbeitgeber, z. B. Securitas
- Der Arbeitgeber, z. B. Securitas, bei Aufgabenwechsel oder im Rahmen der Personalentwicklung
- Bei Einsatz von Wachpersonen bei Kunden, die vertraglich auf den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Prüfung zur „IHK - Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ bestehen (Kundenwunsch)
- Beim Einsatz von Trainern innerhalb der Securitas Holding GmbH Akademie / Sicherheitsfachschule im Rahmen von Zertifizierungsverfahren
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Eine GSSK Vorbereitungsschulung wie auch die GSSK-Prüfung kann nach eigener Planung oder nach einem Personalentwicklungsplan erfolgen.
Die Prüfungsvorbereitung und/oder Prüfung kann als Arbeitsleistung bewertet werden und durch den Arbeitgeber (z. B. Securitas) oder ggf. durch einen Träger erfolgen. Alternativ dazu kann die zu prüfende Person alles in Eigenleistung erbringen oder mit dem Arbeitgeber anteilige Leistungsvereinbarungen abschließen.
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