Videoüberwachung
Überwachungskameras sind ein essenzieller Bestandteil der Videoüberwachung und tragen zur Sicherheit von Unternehmen und öffentlichen Räumen bei. Sie ermöglichen eine präzise Analyse von Vorfällen und helfen, Abläufe zu verbessern.
Professionelle Einbruchmeldeanlagen dienen der frühzeitigen Gefahrenerkennung und können das Risiko und Schäden eines Einbruchs minimieren.
Alarmanlagen wirken abschreckend und helfen, Straftaten zu verhindern. Moderne Einbruchmeldeanlagen bieten umfassenden Schutz für kleine Unternehmen ebenso wie für komplexe Anlagen und Gebäude. Verlassen Sie sich beim Thema Einbruchschutz auf unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung.
Ihre Vorteile:
Effektive Sicherheitstechnik ermöglicht eine zuverlässige Risikominimierung und Prozessoptimierung. Durch intelligente Sicherheitstechnologie lassen sich Schutzmaßnahmen effizient steuern, Abläufe automatisieren und eine sichere Umgebung für alle Beteiligten schaffen.
Überwachungskameras sind ein essenzieller Bestandteil der Videoüberwachung und tragen zur Sicherheit von Unternehmen und öffentlichen Räumen bei. Sie ermöglichen eine präzise Analyse von Vorfällen und helfen, Abläufe zu verbessern.
Eine Brandmeldeanlage (BMA) detektiert Brände in der Entstehungsphase und ermöglicht eine schnelle Reaktion. So werden Menschen geschützt und Sachwerte gesichert.
Erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen: Mechanische und elektronische Zutrittssysteme schützen Mitarbeiter, Besucher und Vermögenswerte effektiv. Erfahren Sie, wie Sie eine sichere Umgebung schaffen und vertrauliche Informationen wahren.
Sicherheitsnebel bzw. Schutznebel setzt in kritischen Sekunden nach einem Einbruchversuch ein und macht die Orientierung unmöglich. Diese Technik wird in Banken, Juweliergeschäften und Lagerhallen erfolgreich eingesetzt.
Zentrale: Die Zentrale ist das Herzstück eines Einbruchmeldesystems. Diese muss mit einer Notstromversorgung (Akku) ausgestattet sein, für den Fall einer Störung der Energieversorgung. Zudem sollte die Zentrale im Idealfall ein redundantes Übertragungsgerät beinhalten, um auch bei Leitungsstörungen die Leitstelle oder Polizei über Alarme zu benachrichtigen.
Alarmmelder: Alarmmelder geben bei einem Einbruchversuch oder Einbruch ein Signal an die Zentrale. Dabei stehen verschiedene Arten von Meldern zur Verfügung, wie Magnetkontakte oder Glasbruchsensoren, Bewegungsmelder und sonstige Melder für spezielle Anwendungen.
Alarmgeber: Es gibt optische oder akustische Alarmgeber für den Innen- und Außenbereich von Gebäuden, wie Blitzleuchten oder Sirenen, die auf einen erfolgten Einbruch aufmerksam machen.
Schalteinrichtung: Über diese wird die Einbruchmeldeanlage scharf- und unscharf geschaltet. Man spricht hier auch von Bedienteilen, welche oft im Eingangsbereich installiert werden, um die Scharf- und Unscharf-Schaltung möglichst schnell bei Betreten oder Verlassen des Gebäudes umsetzen zu können.
Eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz ist die Kombination aus mechanischer Sicherungstechnik (z. B. Fenstergitter, Schlösser und Riegel an Fenstern und Türen, Zäune, etc.) und einer elektronischen Überwachung. Letztere bietet viele Möglichkeiten, im Falle eines versuchten Einbruchs einen Alarm auszulösen.
Außenhautüberwachung: Dieser Begriff umfasst die Überwachung von allen Arten des Zugangs von außen ins Objektinnere, wie Fenster, Türen und sonstige Möglichkeiten des Eindringens in das Gebäude. Die Außenhautüberwachung wird in drei Begrifflichkeiten unterteilt:
Raumüberwachung: Bei der räumlichen Überwachung unterscheidet man zwischen zwei verschiedene Überwachungsarten:
Welche Überwachungsart erforderlich ist, hängt von der Sicherungsklasse des zu überwachenden Objekts bzw. den Forderungen der Versicherung ab. Nur die Kombination von Außenhaut- und Raumüberwachung kann die optimale Überwachung bieten.
Für die Raumüberwachung werden üblicherweise Bewegungsmelder eingesetzt, wie Ultraschall- oder Mikrowellen-Bewegungsmelder, wobei am weitesten verbreitet Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder (PIR-Melder) sind. Je nach Einsatzbereich stehen diese mit verschiedenen Strahlengang-Charakteristiken zur Verfügung:
Objektüberwachung: Hierbei handelt es sich um die Überwachung bestimmter Gegenstände, wie Tresore, Gemälde oder andere Kunstobjekte.
Freilandüberwachung: Diese umfasst alle Bereiche, die nicht vollständig umbaut sind, wie Terrasse, Garten, Hof, etc.
Externalarm: Dieser soll den Täter durch optische und akustische Signalgeber (Blitzleuchte, Sirene, etc.) vor Ort abschrecken bzw. die Nachbarn aufmerksam machen.
Fernalarm: Mithilfe des Fernalarms wird ein Alarm an eine ständig besetzte, hilfeleistende Stelle, wie z. B. unsere Notruf- und Serviceleitstelle, weitergeleitet. Die Alarmweiterleitung direkt zur Polizei kann nur in besonderen Fällen erfolgen.
Internalarm: Dieser soll lediglich die im Gebäude anwesenden Personen aufmerksam machen.
Falschalarm: Diese entstehen überwiegend durch unprofessionell projektierte und installierte Anlagenteile oder oft auch durch Bedienungsfehler. Falschalarme können kostenpflichtig sein und hohe Kosten verursachen.
Die Auswahl der geeigneten ÜMA/EMA hängt von der Nutzung, den örtlichen Gegebenheiten und den Umwelteinflüssen ab (siehe Punkt „Überwachungsarten“).
Einige untaugliche Melder, die auf dem Markt erhältlich sind, reagieren auf alltägliche Umwelteinflüsse und lösen somit oft Falschalarme aus. Aus diesem Grund sollten Sie sich umfassend von einem Fachbetrieb beraten lassen.
Für die Planung und den Einbau von Einbruchmeldeanlagen (EMA) gibt es zudem sowohl nationale als auch europäische Normen und andere Richtlinien. Diese von der Polizei in einem Pflichtenkatalog zusammengefassten Anforderungen stehen qualifizierten Errichtern von Einbruchmeldeanlagen zur Verfügung. Auch sind Versicherungsanforderungen zu berücksichtigen.
Art und Umfang der Einbruch- und Überfallmeldeanlage sowie deren Sabotagesicherheit gegen Überwindungsversuche müssen dem zugrunde gelegten Gefährdungsgrad entsprechen. EMA/ÜMA werden anhand des Risikos in vier verschiedene Sicherheitsstufen oder Grade unterteilt:
Eine Überfallmeldeanlage (ÜMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage und dient der Alarmierung der Polizei oder von Wachdiensten bei einem Überfall.
Diese wird insbesondere in besonders gefährdeten Bereichen eingesetzt, wie an Stellen, wo Bargeld ausgegeben wird, wie z. B. in Banken, Zahlstellen und behördlichen Kassen sowie Kassenbereichen im Einzelhandel, Tankstellen oder Spielkasinos.
Der vom Opfer manuell ausgelöste, stille Alarm eines Überfallmelders wird an eine vorher bestimmte zuständige Stelle, wie eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle gemeldet. Der Überfallmelder besteht i. d. R. aus einem speziellen Taster oder Schalter, der den Alarm auslöst. Das kann ein Hand- oder Fußauslöser (Trittleisten), Geldscheinkontaktauslöser, eine Codeeingabeeinrichtung oder eine integrierte Auslösemöglichkeit (wie z. B. in PC-Programmen zur Kassenbedienung) sein. In modernen Einbruchmeldeanlagen ist die Überfallmeldeanlage üblicherweise integriert.
Die VdS-Anerkennung für Errichterunternehmen ist eine der höchsten Auszeichnungen zur Darstellung einer herausragenden Qualität. Die Kurzbezeichnung „VdS“ stand vormals für den Verband der Sachversicherer bzw. Verband der Schadenversicherer e.V. in Köln, der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufgegangen ist. Die eingetragene Marke "VdS" wird von der VdS Schadenverhütung GmbH (100%ige Tochter des GDV) weitergeführt.
Als VdS-anerkannte Fachfirma stellen wir sicher, dass bei der Errichtung von VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen (Brandmelde-, Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen) die VdS-Richtlinien für die Planung und den Einbau eingehalten werden und bieten die regelmäßige Instandhaltung der VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen an.
Als VdS-zertifiziertes Unternehmen beschäftigen wir entsprechende Fachkräfte und werden regelmäßig vom VdS überprüft.