Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz für mehr Arbeitssicherheit
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer verlangen die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die vom Gesetzgeber geforderten Arbeitsschutzregelungen einhalten, die Arbeitssicherheit erhöhen und Ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen schützen können.
Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz: Arbeitssicherheit für Unternehmen
Die Umsetzung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzvorschriften haben einen starken präventiven Charakter und erhöhen das Gefahrenbewusstsein der Mitarbeiter merklich. Arbeitsunfälle können reduziert und Kosten gesenkt werden. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben mindert die Möglichkeit von Bußgeldern als auch rechtlichen Konsequenzen in einem Ereignisfall. Ihre Vorteile:
- Bundesweit tätige Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Professionelle Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung
- Regelmäßige sicherheitstechnische Unterweisungen, Begehungen und Beratungen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und psychischer Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, Ermittlung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Leistungen
Mit unserem Team von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützen und beraten wir Sie kompetent und praxisnah. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung bieten wir folgende Leistungen an:
- Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen, persönlicher Schutzausrüstung, Gefahrstoffen
- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Prüfung von gewerblich genutzten Leitern und Tritten gem. DGUV Information 208-016
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Sicherheitstechnische Unterweisungen der Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz
Sie möchten den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen erhöhen?
Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
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Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Zwar ist jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt aber der Unternehmer. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation und den Betriebsarzt zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kann es bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung kommen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt mit ihrer Fachkenntnis den Arbeitgeber bei der Erfüllung relevanter Vorschriften und bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Ihr Nutzen liegt insbesondere in der präventiven Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen. Durch die frühzeitige Einbindung werden mögliche Defizite oder potenzielle Gefährdungen im Arbeitsschutz rechtzeitig erkannt. Dadurch können aufwendige Nachbesserungen oder Prozessänderungen und somit Zusatzkosten für das Unternehmen vermieden werden. -
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Um den Arbeitsschutz zu sichern und zu verbessern, legt das Gesetz einige Maßnahmen fest, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Zu diesen Maßnahmen gehört in erster Linie die kontinuierliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz und bestimmt die Bestellung, Anforderungen und Aufgabenfelder von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit genauer.
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Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 hat jeder Arbeitgeber eine Sifa schriftlich zu bestellen. Bereits ab dem ersten Angestellten benötigen daher alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab.
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:
- Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.
Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten. - Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.
Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen. - Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
- Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.
- Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.
- Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.
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Bereits ab einem Mitarbeitenden haben Sie als Unternehmer die Pflicht, einen Betriebsarzt bereit zu stellen. Der Betriebsarzt ist für die betriebsärztliche Betreuung in Ihrem Unternehmen zuständig. Er unterstützt Sie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilungen-GBU). Zudem ist er zuständig für die Beobachtung des Arbeitsschutzes im Betrieb. Dies schließt die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten ebenso ein wie die Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
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